Fit ab 50

Mit der Lebensmitte beginnt ein ganz neuer, spannender Abschnitt. Diese Themenwelt widmet sich den Wechseljahren der Frau und der Midlife Crisis des Mannes. Weitere Themen sind Häusliche Pflege und Leistungsfähigkeit im Alter.

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FAQ

Sie haben eine konkrete Frage zum Themenbereich Pflegende Angehörige: Balance zwischen Pflege und eigenem Leben? Mit etwas Glück finden Sie hier bereits die Antwort.

 
  • Ist eine osteuropäische Haushaltshilfe eine geeignete Möglichkeit, mich zu entlasten?

    Ist eine osteuropäische Haushaltshilfe eine geeignete Möglichkeit, mich zu entlasten?

    Eher nicht. Denn dabei handelt es sich meist um Schwarzarbeit. Auch scheinbar vertrauenswürdige Vermittlungsagenturen sollten Sie genau prüfen. Zudem kann es zu gefährlichen Verständnisproblemen kommen. Wenden Sie sich am besten an die Agentur für Arbeit, um eine günstige Pflegehilfe zu finden.

  • Wohin kann ich mich mit einer spontanen Frage zur Pflege wenden?

    Wohin kann ich mich mit einer spontanen Frage zur Pflege wenden?

    Die Verbraucherzentralen beraten Sie im Rahmen des ,,Netzwerk Pflegeberatung'' zu bestimmten Themen montags und mittwochs von 10.00 bis 13.00 Uhr, und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr unter folgenden Telefonnummern: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Tel. 0180/3770500-1 Heim- und Pflegeverträge: Tel. 0180/3770500-2 Betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen: Tel. 0180/3770500-3 Es fallen für Sie nur die Telefongebühren (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) an.

  • Was sind Tages-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

    Was sind Tages-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege? Und wer finanziert diese?

    Tages- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind dazu da, Sie als Pflegende zu entlasten und im Notfall für Sie einzuspringen. Die Tagespflege ist besonders für berufstätige Pflegende praktisch. Tagesbetreuungseinrichtungen haben meist von 8-17 Uhr geöffnet. Es gibt vereinzelt auch Angebote für eine Nachtbetreuung. Sie kann stunden- oder wochentagsweise in Anspruch genommen werden. Je nach Bedarf. Für die Kostendeckung können Sie die Pflegesachleistung, die Sie von der Pflegekasse erhalten, verwenden. Die Verhinderungs- oder Ersatzpflege ist dann nötig, wenn Sie selbst für längere Zeit ausfallen. Sie kann von ambulanten Pflegediensten oder privaten Personen geleistet werden. Die Ersatzpflege darf maximal vier Wochen dauern und wird von den Pflegekassen mit jährlich bis zu 1.510 Euro unterstützt. Eine bereits geleistete Pflegedauer von mindestens sechs Monaten ist Bedingung. Die Kurzzeitpflege findet stationär in Pflegeeinrichtungen statt. Sie ist dann sinnvoll, wenn Sie noch keine sechs Monate pflegen oder die Verhinderungspflege bereits in Anspruch nehmen mussten. Auch sie wird mit bis zu 1.510 Euro jährlich unterstützt.

  • Wie kann ich pflegerische Grundlagen erlernen?

    Wie kann ich pflegerische Grundlagen erlernen?

    Jeder pflegende Angehörige hat Anspruch auf einen bezahlten Pflegekurs. Außerdem gibt es vielfältige Literatur zum Thema (siehe Ratgeber). Ein Austausch mit anderen Betroffenen ist ebenfalls hilfreich.

  • Wo finde ich einen guten ambulanten Pflegedienst?

    Wo finde ich einen guten ambulanten Pflegedienst?

    Ambulante Pflegedienste in Ihrer Gegend finden Sie in den Gelben Seiten. Ambulante Pflege wird von privaten Diensten und Wohlfahrtsverbänden wie z.B. der Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz angeboten. Alle diese Dienste sind gesetzlich verpflichtet, auf ihre Qualität zu achten.

  • Wie finde ich Selbsthilfegruppen in meiner Gegend?

    Wie finde ich Selbsthilfegruppen in meiner Gegend?

    Selbsthilfegruppen und Vereine finden Sie unter www.nakos.de

  • Welche Voraussetzungen gibt es, um Pflegegeld zu bekommen?

    Welche Voraussetzungen gibt es, um Pflegegeld zu bekommen?

    Zunächst muss der Pflegebedürftige von seiner oder der eigenen Krankenkasse eine der folgenden Pflegestufen zuerkannt bekommen. Voraussetzung ist, dass er oder sie bei der Körperpflege, Mobilität und Ernährung eingeschränkt ist. Für Pflegestufe I gilt Pflege- und Hilfebedarf für mind. 90 Min. pro Tag. Für Pflegestufe II gilt Pflege- und Hilfebedarf für mind. 3 Stunden pro Tag. Für Pflegestufe III gilt Pflege- und Hilfebedarf für mind. 5 Stunden pro Tag. Danach ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Pflegebedarf. Es kann entschieden werden zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Pflegekasse beraten.

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